Plan Design - Design und Architektur
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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(im Folgenden kurz: „plan-design“ genannt)

I. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1. Die plan-design kauft, verkauft und liefert ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und für die gesamten Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbestimmungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

1.3. Insbesondere gelten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern ausgesprochene Zessionsverbote sowie alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen, als nicht geschrieben.

1.4. Vereinbarungen von der plan-design sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet sind. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von der plan-design schriftlich ausdrücklich anerkannt werden.

II. Vertragsschluss

Sämtliche Anbote und Anfragen von der plan-design sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die plan-design als geschlossen.

Nach Übersendung der Auftragsbestätigung von der Firma plan-design erfolgt eine Bonitätsprüfung seitens einer Partner Leasing Gesellschaft, wenn der jeweilige Artikel auf Ratenzahlung vertraglich abgeschlossen wurde.

Der eigentliche Vertragsabschluss erfolgt im weiteren Verlauf dann durch die Partner Leasing Gesellschaft.

III. Lieferung und Leistung

3.1. Sämtliche von der plan-design bekanntgegebene Preise verstehen sich in Euro (€) und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Vertragspartner soweit gesetzlich vorgeschrieben zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.2. Die plan-design wird ihre vertragsgegenständliche Leistungspflicht ordnungsgemäß erfüllen. Die plan-design wird vereinbarte Liefertermine soweit als möglich einhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine können keinerlei Schadenersatz- oder sonstige Rechte abgeleitet werden. Teillieferungen sind möglich.

3.3. Betriebs- und Verkehrsstörungen gelten als Fälle höherer Gewalt und befreien die plan-design für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Vertragspartner dadurch Ansprüche entstehen.

3.4. Im Falle höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Aussperrung oder Naturkatastrophen ist die plan-design für die Dauer der Beeinträchtigung von seiner Verpflichtung frei, ohne dass dem Vertragspartner hieraus irgendwelche Ansprüche zustehen.

3.5. Die plan-design vereinbart mit dem Endkunden einen Installationstermin, der dann durch ausgewählte Monteure erfolgt. Eine Einschulung auf den Artikel erfolgt entweder durch die plan-design oder durch ausgewählte Monteure.

IV.   Rechnungslegung und Zahlung

4.1. Bei Vereinbarung via Ratenzahlung erfolgt die monatliche Zahlung der Rate an die Partner Leasing Gesellschaft. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Partner Leasing Gesellschaft dabei festgelegt.

4.2. Wird die Option gewählt, den gewünschten Artikel zu kaufen, stellt die plan-design die Rechnung über den vereinbarten Verkaufspreis inkl. der gesetzlichen MwSt. nach Auslieferung des Artikels an den Endkunden.

4.3. Die von der plan-design gelegten Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto ohne Skontoabzug zu bezahlen, außer es werden andere Zahlungsbedingungen vereinbart.

4.4. Im Verzugsfalle ist der Vertragspartner verpflichtet, die für die Betreibung der Ansprüche von der plan-design durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros anfallenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

4.5. Sofern die plan-design das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 7,50 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu bezahlen.

4.6. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der daraus entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

V.    Eigentumsrecht

5.1. Wird die Option gewählt, den gewünschten Artikel zu kaufen, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von der plan-design.

5.2. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die plan-design innerhalb von 3 Tagen zu verständigen und die plan-design sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.

5.3. Bei Vereinbarung via Ratenzahlung werden die monatlichen Raten für die angegebene Laufzeit (60 Monate) bezahlt. Der Artikel ist in der angegebenen Laufzeit uneingeschränktes Eigentum der Partner Leasing Gesellschaft. Nach Ablauf der angegebenen Laufzeit wird die letzte Rate von der plan-design bezahlt und geht somit in das Eigentum der plan-design über. Auf Wunsch des Endkunden wird ein neuer Artikel mit neuem Design angefertigt und ein neuer Vertrag kommt wieder durch die Partner Leasing Gesellschaft zustande.

VI.   Gewährleistung und Haftung

6.1. Die Ware ist nach der Installation bzw. bei der unmittelbaren Einschulung durch den Endkunden zu prüfen. Ein Abnahmeprotokoll wird gemeinsam mit dem Endkunden ausgefüllt.

6.2. Auf alle Elektrogeräte der Gaggenau besteht eine 5-Jahres-Vollgarantie.

VII. Datenschutz/Geheimhaltung

Die plan-design verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die Bestimmungen über das Datengeheimnis gemäß § 15 DSG 2000 (Datenschutzgesetz 2000) und über das Bankgeheimnis gemäß § 38 BWG (Bankwesengesetz) einzuhalten.

VIII. Schlussbestimmungen

8.1. Für die Auslegung sämtlicher unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossener Verträge sowie für die Lösung von Streitigkeiten aus diesen Verträgen gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

8.2. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG. Es ist sohin diesfalls jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

8.3. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist der Geschäftssitz von der plan-design.

8.4. Für den Verkauf an Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

8.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung hat unverzüglich eine solche wirksame oder gültige Bestimmung zu treten, welche am ehesten dem Willen der Parteien im Zusammenhang mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.

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Atelier Günter Vrecun – plan design
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